AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

EuMAS Engineering GmbH
Heidstraße 44A, D-44649 Herne
Geschäftsführer: André Stefanski
Telefon: +49 (0) 2325 / 64 32 301 · Mobil: +49 (0) 172 / 218 75 86
E-Mail: a.stefanski@eumas-engineering.de
Web: www.eumas-engineering.de

Registergericht: Amtsgericht Bochum · HRB 14322
USt-IdNr.: DE 289200848 · Steuernummer: 325 / 5823 / 0567


1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der EuMAS Engineering GmbH (nachfolgend „EuMAS“) gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) sowie Unternehmern (§ 14 BGB), insbesondere Wohnungsgesellschaften, Industrie- und Privatkunden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, EuMAS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand der Verträge sind Planungs-, Montage-, Installations- und Wartungsleistungen im Bereich Elektroinstallation, Beleuchtungskonzepte sowie Not-
und Sicherheitsbeleuchtung.
2.2 Maßgeblich für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Leistungsverzeichnis genannten Inhalte.

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1 Angebote von EuMAS sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3.2 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von EuMAS oder die Ausführung der Leistung zustande.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
4.3 Für Werkleistungen gilt folgende Abschlagsregelung:

  • 10 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung,
  • 60 % bei Beginn der Montagearbeiten,
  • 20 % nach Fertigmeldung der Leistung,
  • Schlussrechnung nach erfolgter Abnahme.

4.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).

5. Leistungsfristen und Termine

Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von EuMAS schriftlich bestätigt wurden. Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder vom Auftraggeber zu vertretender Umstände verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

6. Abnahme

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen.
6.2 Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Waren Eigentum von EuMAS.

8. Gewährleistung

8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
8.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt:

  • 2 Jahre für bewegliche Sachen ab Übergabe,
  • 5 Jahre für Bauwerke und Werkleistungen, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung eines Bauwerks besteht (§ 634a BGB).

8.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen, schriftlich anzuzeigen.

9. Haftung

9.1 EuMAS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2 Für sonstige Schäden haftet EuMAS nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
9.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern der Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher vor Vertragsschluss ausgehändigt.

11. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat alle Voraussetzungen für die Leistungserbringung rechtzeitig zu schaffen, insbesondere Zugänge, Genehmigungen sowie erforderliche Stromabschaltungen. Verzögerungen, die aus mangelnder Mitwirkung entstehen, gehen zu seinen Lasten.

12. Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Details sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von
EuMAS in Herne.
13.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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